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Die „Geschlechterquotierung“ schreibt vor, dass jedes Geschlecht zu mindestens 40% gewählt werden muss (unabhängig ob männlich oder weiblich), um zu gewährleisten, dass es keine Bevorzugung eines Geschlechtes gibt. Die Quotierung ist in der Regel in einer Satzung vorgeschrieben. Beispiel: 4 Kreisvorstände sind zu wählen. Es stehen sechs Kandidaten zur Verfügung. Die Wahl kommt zu folgendem Ergebnis Laura (20 Stimmen – Platz 1), Nora (16 Stimmen – Platz 2), Gerhild (15 Stimmen – Platz 3), Paulina (12 Stimmen – Platz 4), Axel (11 Stimmen – Platz 5) und Christian (9 Stimmen – Platz 6). Aber da nun eine Geschlechterquote greift, wurden Axel und Christian trotzdem in den KV gewählt, und Gerhild und Paulina gehören dem KV nicht an.