Satzung Jusos Bruchsal


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§2 Mitgliedschaft

(1) Jedes Mitglied der Jusos im Kreisverband Karlsruhe-Land, kann durch schriftlichen Antrag die Mitgliedschaft in der Juso-AG Bruchsal beantragen.
Über den Antrag entscheiden der Vorstand oder die Mitgliederversammlung mittels einfachen Mehrheitsbeschlusses.

(2) Mitglieder anderer Juso-Arbeitsgemeinschaften können nicht gleichzeitig Mitglieder der Juso-AG Bruchsal sein.

(3) Der Verlust der Mitgliedschaft tritt auf Antrag des Betroffenen oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Der Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt, falls ein Antrag des Vorstands oder von mindestens einem Fünftel der AG-Mitglieder eingereicht und durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wurde. Gegen den Ausschluss kann einmalig Widerspruch eingelegt werden. Über ihn entscheidet der Stadtverband der SPD Bruchsal.

(4) Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei, deren parteipolitischen Jugendorganisation oder einer anderen den Zielen der Jungsozialisten entgegen gerichteten Organisation ist ausgeschlossen.

 

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