Satzung Jusos Bruchsal


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§4 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft. Sie findet ordentlich jährlich statt.

(2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich eingeladen wurde und mindestens 5 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft anwesend sind.

(3) Die Sitzungsleitung liegt bei dem/der Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in.

(4) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Jahres die einzelnen Mitglieder des Vorstands in ihren jeweiligen Funktionen.

(5) Bei den Wahlen ist zu berücksichtigen, dass jedes Geschlecht mindestens vierzig Prozent der Vorstandsmitglieder stellt. In außerordentlichen Fällen kann die Mitgliederversammlung diese Geschlechterquote für jeweils ein Jahr mit einfacher Mehrheit aussetzen.

(6) Für die Wahlen gilt im übrigen die Wahlordnung der SPD.

(7) Mitgliederversammlungen können parteiöffentlich durchgeführt werden.

 

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